Krankenvollversicherung

Seit dem 01.Januar 2009 besteht für alle Bundesbürger mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Die Meisten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, weil sie ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben oder Sozialleistungen (z. B. Hartz IV) beziehen. Wer selbständig tätig ist, in einem Beamtenverhältnis steht oder ein Einkommen von mehr als 4237,50 € (Grenze für die Versicherungspflicht in der GKV) bezieht, hat die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Im Gegensatz zur GKV, wo für alle Versicherten die gleichen Leistungen gelten (nach SGB V), kann man die Leistungen in der PKV an individuelle Wünsche anpassen. Wünschen Sie sich zum Beispiel eine höhere Leistung für Zahnersatz oder eine besondere Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) im Krankenhaus, können Sie diese mit absichern. Jede Krankenversicherung kostet natürlich etwas. Die Beiträge der GKV berechnen sich prozentual (z.Zt. 15,5 %) nach dem Bruttoeinkommen. Beiträge der PKV sind dagegen individuell berechnet und richten sich nach den gewünschten Leistungen, dem Geschlecht und nach dem Eintrittsalter. Daher zahlen junge Leute oft einen deutlich geringeren Beitrag für bessere Leistungen als vergleichsweise in der GKV. Aber auch für Ältere kann sich ein Wechsel in die PKV lohnen. Die privaten Versicherer bieten eine sehr große Produktpalette. Daher ist es wichtig, im Vorfeld zusammen mit uns als Spezialisten zu klären, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig und sinnvoll sind und welche Versicherungsgesellschaft diesen Schutz dauerhaft, mit einem guten Preis/Leistungsverhältnis anbieten kann.

(Stand: 01-2012)

 

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