Auslandskrankenschutz für Schüler und Studenten, Au-Pair

Gerade junge Menschen verbringen oft eine längere Zeit im Ausland zum Lernen oder Arbeiten. In der Regel sind sie noch über ihre Eltern gesetzlich familienversichert. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung erstreckt sich aber prinzipiell nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1.1.2004 können auch in EU-Ländern ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden*. Zusätzlich bestehen mit einigen Ländern Krankenschutzabkommen*. Allerdings sind ärztliche Leistungen immer nur auf das Maß begrenzt wie es in Deutschland üblich wäre. Dadurch können nicht unerhebliche Kosten für Sie entstehen. In den meisten Ländern besteht jedoch gar kein Versicherungsschutz. Auch die übliche Reisekrankenversicherung deckt den benötigten Schutz für einen längeren Zeitraum nicht ab. Daher bieten einige Versicherer spezielle Auslandsversicherungen mit ausgezeichnetem Preis/Leistungsverhältnis an.

* Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

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